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Unser nächstes kostenloses LERDON-Webinar:
Die E-Rechnung kommt!

Durch die Einführung des Wachstumschancengesetzes ist nun auch die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich per 01.01.2025 beschlossen worden.

In unserem LERDON-Webinar "Die E-Rechnung kommt!" am 21.11.2024 von 10:00 bis 11:00 Uhr beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema der E-Rechnungspflicht.

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Corona-Schlussabrechnungen

Dokumentensymbole mit Viren

Corona-Schlussabrechnungen

Zwar endete die offizielle Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen bezüglich erhaltener Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe) bereits am 31.10.2023. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewährt jetzt jedoch eine weitere Kulanzfrist: Nicht fristgerecht eingereichte Abrechnungen können noch bis zum 31.01.2024 nachgereicht werden.

Weitere Fristverlängerung

Sofern im Einzelfall über den 31.01.2024 hinaus weitere Zeit zur Erstellung der Schlussabrechnung erforderlich war, konnte bis zum 31.01.2024 im digitalen Antragsportal eine weitere Fristverlängerung beantragt werden, die ursprünglich bis zum 31.03.2024 angedacht war und in weiterer Folge bis zum 30.09.2024 verlängert wurde. Diese Möglichkeit bestand auch bereits davor. Hierzu musste das entsprechende Organisationsprofil im System angelegt sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Erstellung von Schlussabrechnungen sind auf der Website https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html veröffentlicht. Abrechnungspflichtige Unternehmen finden dort u. a. einen Leitfaden für prüfende Dritte, einen umfassenden FAQ-Katalog sowie eine Fristenübersicht.

[Erscheinungsdatum: Mo., 18. Dez. 2023 (letzte Aktualisierung aufgrund Fristverlängerung am 26.03.2024 erfolgt)]

Stand: 26. April 2024

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

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