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Unser nächstes kostenlose Webinar:
Automatisierte Rechnungsschreibung mit easybill

In unserem Webinar "Automatisierte Rechnungsschreibung mit easybill" am 26.11.2024 von 11:00 bis 12:00 Uhr werden wir Ihnen gemeinsam mit unserem Softwarepartner easybill zeigen, wie Sie in der Rechnungsschreibung auf mehr Automatisierung setzen können.

Auch in der Zusammenarbeit in der Finanzbuchhaltung können Sie durch easybill von Effizienzsteigerung profitieren.

Melden Sie sich noch heute an. Wir freuen uns auf Sie!

 

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Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Jahresabschluss

Offenlegungspflichten

Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Unternehmensgesellschaften (haftungsbeschränkt) oder auch Personengesellschaften ohne natürliche Personen als haftende Gesellschafter müssen ihre Bilanzen veröffentlichen. Die Bilanzen sind dem das Unternehmensregister führenden Bundesanzeiger-Verlag elektronisch zu übermitteln (www.unternehmensregister.de). Die Einreichungsfrist beträgt im Normalfall ein Jahr, d. h. Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.022 wären spätestens zum 31.12.2023 beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen gewesen. 

Gnadenfrist bis 2.4.2024

Nach einer Presseveröffentlichung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) wird das Justizamt in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet, vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: skywalk154 - stock.adobe.com

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